Anstellung als Babysitter
Wir empfehlen unseren Babysittern eine Anstellung mittels Dienstleistungsscheck und die darin vorgesehenen Mindeststundenlöhne.
Der Dienstleistungsscheck ist Zahlungsmittel und Lohn für Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen – sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (zuzüglich Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungsanteil) liegt.
Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen
und in einen legalen Rahmen zu betten. Die Arbeitnehmer sind durch den Dienstleistungsscheck auch unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich.
Gesetzliche Regelung zur Abend-, Wochenend- und Feiertagstätigkeit für Minderjährige (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr):
- Es verbietet eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, sowie in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr.